Die Steuerbehörde verschärft die Maßnahmen gegen Großschuldner und Wiederholungstäter: Sie wird den Zugang zu Bankkonten und Kreditkarten derjenigen sperren, die auf der Steuerfahndungsliste stehen. Bestätigt: Die Regierung wird alle Bankkonten und Kreditkarten der Steuerzahler auf dieser Liste sperren
Die Steuerbehörde hat strenge Maßnahmen gegen Steuerzahler mit erheblichen Steuerschulden oder wiederholten Steuerverstößen angekündigt.
Offiziellen Angaben zufolge kann das Finanzministerium als Vorsichtsmaßnahme den Zugang zu Bankkonten und Kreditkarten bestimmter Steuerzahler, die auf einer speziellen Liste stehen, sperren.
Diese Entscheidung soll den Kampf gegen Steuerbetrug verstärken und die Eintreibung von Steuerrückständen gewährleisten.
Diese Maßnahme, die Teil eines umfassenderen Plans zur Steuerkontrolle und -überwachung ist, betrifft nicht alle Bürger, sondern nur diejenigen, die in bestimmten kritischen Registern der Steuerbehörde erfasst sind.
Zu den Zielpersonen gehören sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen, die ein hohes Risiko aufweisen oder bereits von der Verwaltung verwarnt wurden.
Wer steht auf der Liste der Steuerbehörde?
Die Liste der Steuerbehörde umfasst Steuerzahler mit Schulden gegenüber der Steuerbehörde von mehr als 600 000 Euro, die weder vollständig noch in Raten bezahlt wurden und deren Situation endgültig ist. Diese Liste wird jährlich veröffentlicht und umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren ein neues Kriterium eingeführt: Wiederholte Verstöße gegen Steuerpflichten. Das bedeutet, dass selbst wenn die Steuerschuld geringer ist, eine natürliche oder juristische Person, die mehrere nicht erfüllte Verpflichtungen angehäuft hat, in eine besondere Überwachungskategorie aufgenommen werden kann.
Was bedeutet die Sperrung von Konten und Karten?
Wenn die Steuerbehörde diese Maßnahme aktiviert, fordert sie die Finanzinstitute auf, die Girokonten und Karten des sanktionierten Steuerpflichtigen vorübergehend zu sperren.
Es handelt sich dabei nicht um eine automatische Beschlagnahme, sondern um eine vorbeugende Sperrung, um die Verwendung der Gelder bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens zu verhindern.
Mit der Sperrung wird Folgendes aktiviert:
- Sperrung von Bankgeschäften (Abhebungen, Überweisungen, Zahlungen)
- Sperrung von Kredit- und Debitkarten
- Einschränkung des Zugangs zu Finanzprodukten, die mit dem Steuerzahler in Verbindung stehen
All dies geschieht auf rechtlicher Grundlage gemäß Artikel 162 des Allgemeinen Steuergesetzes, der solche Maßnahmen in Fällen zulässt, in denen die Gefahr besteht, dass Steuern nicht erhoben werden.
Kann die Aussetzung vermieden oder aufgehoben werden?
Steuerzahler, die eine solche Mitteilung erhalten, haben folgende Möglichkeiten:
- Die Schulden ganz oder teilweise begleichen, um die Situation zu klären.
- Einen Aufschub oder eine Ratenzahlung beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
- Einspruch einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass sie irrtümlich in die Liste aufgenommen wurden oder wenn ein Rechtsstreit ungelöst ist.
Das Verfahren ist schnell und automatisiert, daher ist es ratsam, so schnell wie möglich zu handeln, um schwerwiegendere Folgen wie die endgültige Beschlagnahme von Vermögenswerten oder ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wie kann man herausfinden, ob man auf der Liste steht?
Die Steuerbehörde veröffentlicht jährlich eine Liste der Großschuldner auf ihrer offiziellen . Darüber hinaus erhalten die betroffenen Steuerzahler eine Vorabmitteilung per Post oder über ihren Briefkasten auf dem elektronischen Portal mit Informationen über die Aufnahme in die Liste und die möglichen Folgen.
Es wird außerdem empfohlen, regelmäßig Ihren Steuerstatus über das System Renta WEB oder das Portal Dívidas e Pagamentos zu überprüfen, wo Sie erfahren können, ob Sie offene Verfahren oder ausstehende Beschwerden haben.
Ein weiterer Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug
Diese Maßnahme ist Teil einer neuen Strategie des Finanzministeriums, die darauf abzielt, Steuerbetrug einzudämmen und wirksam zu bekämpfen, insbesondere nach der Verabschiedung neuer Vorschriften, die die Strafen für Vermögensverschleierung, Urkundenfälschung oder die Nutzung von Unternehmensstrukturen zur Steuerhinterziehung verschärfen.
Wie das Finanzministerium erklärt, „handelt es sich nicht um eine Hexenjagd, sondern um ein Mittel der Steuerkontrolle, das es ermöglicht, die Interessen des Staates zu schützen und im Falle eines Risikos schnell zu reagieren”.